Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Chiel Meekes Handelsonderneming B.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Chiel Meekes Handelsonderneming B.V.
A. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet:
- Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abschließt oder darüber in Verhandlung steht.
- Verkäufer: Chiel Meekes Handelsonderneming B.V., mit Sitz in Winterswijk, Handelskammernummer 60731885.
- Produkte: alle Waren, die vom Verkäufer an den Käufer verkauft oder geliefert werden.
- Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, einschließlich aller vorbereitenden und auszuführenden Handlungen dieser Vereinbarung.
B. Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen des Verkäufers.
- Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien bestätigt wurden.
- Sollten einzelne Bestimmungen gegen zwingendes (inter-)nationales Recht verstoßen, bleiben die übrigen Bedingungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien werden dann eine ersetzende Bestimmung mit möglichst gleicher Bedeutung vereinbaren.
C. Angebote, Vertrag und Preise
- Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch tatsächliche Ausführung zustande.
- Ein Angebot verpflichtet den Verkäufer nicht zur Lieferung eines Teils der Produkte zu einem anteiligen Preis.
- Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Preise bei Änderungen kostenbestimmender Faktoren wie Rohstoffe, Löhne, Steuern oder Wechselkurse anzupassen. Nur wenn die Preiserhöhung mehr als 15 % beträgt, hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen.
D. Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, informiert er den Käufer so bald wie möglich.
- Unter höherer Gewalt wird jede Situation verstanden, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt und die Erfüllung vorübergehend oder dauerhaft verhindert, wie z. B. staatliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Transportprobleme und Versäumnisse von Zulieferern.
- Im Falle höherer Gewalt hat der Verkäufer das Recht, Lieferungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne schadensersatzpflichtig zu sein.
- Dauert die höhere Gewalt länger als 14 Tage an, darf der Käufer den Vertrag insoweit auflösen, wie eine Erfüllung unmöglich bleibt.
E. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt ab Lager, sofern nicht anders vereinbart. Bei Lieferung frei Haus bestimmt der Verkäufer das Transportmittel.
- Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Lieferung auf den Käufer über.
- Nimmt der Käufer die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, darf der Verkäufer nach eigenem Ermessen:
- die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers einlagern; oder
- den Vertrag auflösen und Schadensersatz fordern. - Lieferfristen sind unverbindlich und keine festen Termine. Überschreitungen begründen keinen Anspruch auf Vertragsauflösung oder Schadensersatz.
- Der Verkäufer darf in Teillieferungen liefern und pro Lieferung abrechnen.
- Hat der Käufer frühere Zahlungen nicht (rechtzeitig) geleistet, darf der Verkäufer weitere Lieferungen aussetzen.
- Paletten sind innerhalb eines Monats nach Lieferung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Paletten werden mit dem jeweils geltenden Pfandtarif berechnet.
F. Zahlung
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Diese Frist ist bindend.
- Bei Überschreitung gerät der Käufer automatisch in Verzug. Der Verkäufer darf dann:
- Zinsen und Inkassokosten berechnen;
- weitere Lieferungen aussetzen;
- den Vertrag auflösen und Schadensersatz verlangen.
G. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis alle Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten vollständig bezahlt sind.
- Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Produkte weder verkaufen, verpfänden noch verarbeiten, es sei denn, dies geschieht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Produkte bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlung zurückzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, daran mitzuwirken.
- Der Käufer muss den Verkäufer sofort über Pfändungen oder andere Ansprüche Dritter informieren.
H. Reklamationen und Mängel
- Der Käufer hat die Produkte bei Erhalt auf sichtbare Mängel zu prüfen.
- Sichtbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
- Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Lieferung, schriftlich gemeldet werden.
- Nach Ablauf dieser Fristen erlischt jeglicher Anspruch auf Reklamation oder Schadensersatz.
- Reklamationen über einen Teil der Lieferung berechtigen nicht zur Ablehnung des übrigen Teils.
- Rücksendungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und auf Kosten und Risiko des Käufers zulässig.
- Die Beweislast für Mängel liegt beim Käufer.
I. Haftung
- Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden und entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte.
- Eine Haftung entfällt, wenn Produkte unsachgemäß verwendet, verarbeitet oder bearbeitet wurden.
- Die Haftung des Verkäufers ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung oder, falls zutreffend, auf den Betrag begrenzt, der von der Versicherung ausgezahlt wird.
- Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den vom Verkäufer gelieferten Produkten stehen.
J. Aussetzung und Auflösung
- Ohne schadensersatzpflichtig zu sein, darf der Verkäufer die Ausführung seiner Verpflichtungen aussetzen oder den Vertrag auflösen, wenn:
a) der Käufer seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt;
b) der Verkäufer begründeten Anlass hat, einen Verstoß des Käufers zu befürchten;
c) der Käufer auf Aufforderung keine oder unzureichende Sicherheit bietet;
d) der Käufer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, z. B. im Falle eines Konkurses, eines Moratoriums oder einer Pfändung.
K. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht und internationaler Handel
- Für alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer sowie für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich niederländisches Recht.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk des Sitzes des Verkäufers vorgelegt, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen (z. B. im Falle eines Verbrauchers oder gesetzlicher Bestimmungen im Ausland).
- Im Falle einer Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache ist die niederländische Version im Fall von Interpretationsunterschieden maßgeblich und verbindlich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 60731885 hinterlegt.